Verwaltungsgerichtshof 82/05/0124

82/05/0124Corte amministrativa suprema25 gen 1983

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/05/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.40o,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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