Verwaltungsgerichtshof 82/03/0026

82/03/0026Corte amministrativa suprema30 giu 1982

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982030026.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.485,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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