Verwaltungsgerichtshof 82/03/0007

82/03/0007Corte amministrativa suprema14 dic 1983

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung seines Punktes 7) (Sandbühel, Grundstück n1, KG. X) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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