Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 81/08/0023
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.06.1981
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Wiedereinsetzungsantrag der Beschwerdeführerin vom 17. Juni 1980 zurückgewiesen wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
- den Beschluß gefaßt:
Die Gegenschrift der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wird zurückgewiesen.