Verwaltungsgerichtshof 81/07/0088

81/07/0088Corte amministrativa suprema29 mag 1984

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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