Verwaltungsgerichtshof 81/07/0035

81/07/0035Corte amministrativa suprema28 apr 1981

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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