Verwaltungsgerichtshof 81/05/0058

81/05/0058Corte amministrativa suprema13 ott 1981

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 81/05/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1981

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren dieser mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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