Verwaltungsgerichtshof 81/04/0073

81/04/0073Corte amministrativa suprema22 gen 1982

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 81/04/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1981040073.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Punktes I seines Spruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.535,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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