Verwaltungsgerichtshof 81/03/0143

81/03/0143Corte amministrativa suprema3 mar 1982

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen

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