Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 81/03/0061
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.07.1981
Spruch
Die angefochtenen Bescheide werden in Ansehung der Strafaussprüche und der Aussprüche über die Kosten der Verwaltungsstrafverfahren wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 16.360,-- (je Beschwerdefall S 8.160,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.