Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 81/02/0023
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.06.1981
Spruch
Die Beschwerden des Mag. PN in W, vertreten durch Dr. Robert Czokay, Rechtsanwalt in Wien I, Stephansplatz 10, gegen
a) die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer durch Beamte der Bundespolizeidirektion Wien am 30. Dezember 1980 um etwa 22.00 Uhr im Wachzimmer des Bezirkspolizeikommissariates Hietzing in Wien XIII, Lainzer Straße 49 - 51, durch rechtswidrige vorläufige Abnahme des Führerscheines und
b) gegen die anschließende rechtswidrige Vorenthaltung (Nichtausfolgung) des Führerscheines bis zum 23. Jänner 1981 durch Beamte der Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt, werden zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.