Verwaltungsgerichtshof 3722/80

3722/80Corte amministrativa suprema26 mag 1981

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 3722/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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