Verwaltungsgerichtshof 3648/80

3648/80Corte amministrativa suprema21 mag 1981

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 3648/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren hinsichtlich der Stempelgebühren wird abgewiesen.

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