Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 3324/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.04.1981
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980003324.X00
Spruch
I) Der angefochtene Bescheid Zl. VerkR15056/21980II/Ed wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
II) Der angefochtene Bescheid Zl. VerkR15056/11980II/Ed wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.