Verwaltungsgerichtshof 1359/80

1359/80Corte amministrativa suprema28 ott 1980

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1359/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,--, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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