Verwaltungsgerichtshof 1285/80

1285/80Corte amministrativa suprema17 feb 1981

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1285/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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