Verwaltungsgerichtshof 0978/80

0978/80Corte amministrativa suprema11 nov 1980

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0978/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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