Verwaltungsgerichtshof 0429/80

0429/80Corte amministrativa suprema28 nov 1980

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung Straße mit öffentlichem Verkehr

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0429/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1980000429.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Ausspruches über die verhängte Strafe und die Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Bundesland Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.