Verwaltungsgerichtshof 3016/79

3016/79Corte amministrativa suprema18 giu 1980

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 3016/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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