Verwaltungsgerichtshof 2473/79

2473/79Corte amministrativa suprema16 feb 1981

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2473/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1979002473.X00

Spruch

Der in Beschwerde gezogene Bescheid wird, insoweit damit der Beschwerdeführer zum Ersatz von Kosten der Untersuchung (richtig: Stellungnahme) durch die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz in der Höhe von S 400,-- verpflichtet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im übrigen wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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