Verwaltungsgerichtshof 1666/79

1666/79Corte amministrativa suprema9 dic 1980

Regest

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Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1666/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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