Verwaltungsgerichtshof 1419/79

1419/79Corte amministrativa suprema15 giu 1983

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1419/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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