Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 1118/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.05.1980
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm dem Beschwerdeführer die Heereslenkerberechtigung entzogen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; soweit mit dem angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer das Kraftfahrer-Bewährungsabzeichen in Silber entzogen wurde, wird er wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.