Verwaltungsgerichtshof 1071/79

1071/79Corte amministrativa suprema27 gen 1981

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1071/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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