Verwaltungsgerichtshof 0949/79

0949/79Corte amministrativa suprema30 ott 1979

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0949/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1979

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.430,-- (das ist die Summe aus S 3.250,-- und S 3.180,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.