Verwaltungsgerichtshof 0201/79

0201/79Corte amministrativa suprema11 feb 1980

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0201/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.02.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag auf Zuspruch weiteren Aufwandersatzes von S 3.350,-

  • wird zurückgewiesen.

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