Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 0036/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.02.1980
Spruch
Auf Grund der Beschwerde der Tiroler Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin (Tiroler Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte) Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
- den Beschluß gefaßt:
a) Die Beschwerde des JW wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer JW hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 150,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
b) Die Gegenschrift der Tiroler Gebietskrankenkasse zur Beschwerde des JW wird zurückgewiesen.
c) Die Gegenschriften der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter zu den Beschwerden der Tiroler Gebietskrankenkasse und des JW werden zurückgewiesen.