Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 2443/78
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.11.1978
Spruch
Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird, soweit sie sich gegen das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 7. Mai 1975, Z1. 36-OAS/74, richtet, als unbegründet abgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers, soweit sie Verletzung der Entscheidungspflicht geltend macht, als unzulässig zurückzuweisen, und das Verfahren über die Beschwerde der erstbeschwerdeführenden Parteien einzustellen.