Verwaltungsgerichtshof 2305/78

2305/78Corte amministrativa suprema8 mag 1979

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2305/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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