Verwaltungsgerichtshof 1817/78

1817/78Corte amministrativa suprema31 ott 1979

Regest

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Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1817/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.10.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den vom Magistrat der Stadt Wien erlassenen Haftungsbescheid vom 14. März 1977 abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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