Verwaltungsgerichtshof 1768/78

1768/78Corte amministrativa suprema11 giu 1979

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1768/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.912,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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