Verwaltungsgerichtshof 1679/78

1679/78Corte amministrativa suprema11 mar 1980

Regest

Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1679/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1980

Spruch

Der Spruchpunkt 1.) des angefochtenen Bescheides (Zurückweisung der Berufung, soweit sie sich gegen die Bewertung des Teilungsgebietes richtet, als unzulässig) wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.610,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.