Verwaltungsgerichtshof 1416/78

1416/78Corte amministrativa suprema25 nov 1983

Regest

Minderjährige Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1416/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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