Verwaltungsgerichtshof 1038/78

1038/78Corte amministrativa suprema13 mag 1980

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1038/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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