Verwaltungsgerichtshof 0113/78

0113/78Corte amministrativa suprema15 mag 1979

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0113/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen im Betrage von S 2.862,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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