Verwaltungsgerichtshof 2774/77

2774/77Corte amministrativa suprema19 giu 1978

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2774/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1978

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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