Verwaltungsgerichtshof 0800/77

0800/77Corte amministrativa suprema29 nov 1979

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0800/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1979

Spruch

Auf Grund der Beschwerde der Dritt- und Viertbeschwerdeführer wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof beschlossen:

Die Beschwerde der Erst- und Zweitbeschwerdeführer wird zurückgewiesen.

Der Bund hat den Dritt- und Viertbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 7.394,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Dritt- und Viertbeschwerdeführer an Aufwandersatz wird teils zurückgewiesen und teils abgewiesen.

Die Erst- und Zweitbeschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von je S 950,--, somit insgesamt S 1.900,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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