Verwaltungsgerichtshof 0322/77

0322/77Corte amministrativa suprema23 ott 1978

Regest

Wiederaufnahme des Verfahrens nachträgliche Vollmachtserteilung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0322/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und an die mitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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