Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 0121/77
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.12.1978
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000121.X00
Spruch
Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 2. Dezember 1976, 10 P 6/161976, wird, insoweit damit der Beschluß des Gemeinderates der Gemeinde P vom 11. März 1976, wonach die Gemeindejagd P für die nächstfolgende Jagdperiode an die Jagdgenossenschaft P im Wege des freien Übereinkommens um einen Jagdpachtschilling von S 36.000,-- verpachtet wurde, genehmigt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.332,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.