Verwaltungsgerichtshof 2979/76

2979/76Corte amministrativa suprema16 mar 1979

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2979/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.481,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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