Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 0852/76
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.09.1976
Spruch
Die Beschwerde der Marktgemeinde G, vertreten durch den Bürgermeister, dieser vertreten durch Dr. Kurt Schmid, Rechtsanwalt in Graz, Schmiedgasse 34, gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Jänner 1976, Zl. 3-338 Ha 29/1-1975, betreffend die Versagung einer baubehördlichen Bewilligung (mitbeteiligte Partei: KH in G, vertreten durch Dr. Helmut Cronenberg, Rechtsanwalt in Graz, Kalchberggasse 1), wird zurückgewiesen.
Die Marktgemeinde G hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.445,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.