Verwaltungsgerichtshof 2183/75

2183/75Corte amministrativa suprema21 giu 1977

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2183/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1975002183.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beiden Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 1.066,--, der Zweitbeschwerdeführer hat ferner dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.066,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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