Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 1652/75
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.03.1978
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1975001652.X00
Spruch
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Die Erklärung des Beschwerdeführers vom 20. Dezember 1973, mit Wirkung vom 1. Dezember 1973 auf seine Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu verzichten, wird zurückgewiesen.
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Der Antrag auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente wird abgewiesen.
Die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.160,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.