Verwaltungsgerichtshof 1416/75

1416/75Corte amministrativa suprema20 gen 1977

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 1416/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 120,-- und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten als mitbeteiligter Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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