Verwaltungsgerichtshof 0900/75

0900/75Corte amministrativa suprema24 feb 1976

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0900/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1976

Spruch

Die Beschwerde gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 18. April 1975, Zl. I-11.430/7-1974, wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bundesland Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.190,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 28. Juli 1975, Zl. I-11.430/9-1974, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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