Verwaltungsgerichtshof 0177/75

0177/75Corte amministrativa suprema26 mag 1975

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0177/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- und jeder der mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 1.222,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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