Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 2200/74
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.04.1975
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974002200.X00
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes hinsichtlich der Genehmigung der Anstaltsordnung (Ambulatoriumsordnung) und der Erteilung der Bewilligung zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Wien hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.