Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 0857/74
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.12.1974
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1974000857.X00
Spruch
Der Bescheid der FLD für Stmk v 28. 3. 1974, 23/9-V/74 (Zl 857/74) wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bescheid der FLD für Stmk v 26. 3. 1974, 52/2-V/74 (Zl 858/74) wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin IH Aufwendungen in der Höhe von S 2.198,80 und der Beschwerdeführerin CK ebenfalls Aufwendungen in der Höhe von S 2.198,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.