Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 0375/74
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.06.1974
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1974000375.X00
Spruch
1. ) Die Beschwerde des Dr. EB wird als unbegründet abgewiesen.
Dieser Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. ) Auf Grund der übrigen Beschwerden werden die angefochtenen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat diesen Beschwerdeführern binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution folgende Aufwendungen zu ersetzen: Dem Beschwerdeführer Dkfm. DDr. WD S 2.183,80; den Beschwerdeführern Dipl.-Ing. EB, AN, Ing. FW, SM, JZ, MZ, Dr. AK und Dipl.-Ing. WS S2.228,80; dem Beschwerdeführer EP S 2.183,80.