Verwaltungsgerichtshof 0375/74

0375/74Corte amministrativa suprema10 giu 1974

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Parteistellung Parteienantrag Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5 Baubewilligung BauRallg6 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0375/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1974000375.X00

Spruch

1. ) Die Beschwerde des Dr. EB wird als unbegründet abgewiesen.

Dieser Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. ) Auf Grund der übrigen Beschwerden werden die angefochtenen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat diesen Beschwerdeführern binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution folgende Aufwendungen zu ersetzen: Dem Beschwerdeführer Dkfm. DDr. WD S 2.183,80; den Beschwerdeführern Dipl.-Ing. EB, AN, Ing. FW, SM, JZ, MZ, Dr. AK und Dipl.-Ing. WS S2.228,80; dem Beschwerdeführer EP S 2.183,80.

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