Verwaltungsgerichtshof 0090/74

0090/74Corte amministrativa suprema20 nov 1974

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 0090/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 500,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 2.045,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren des Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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